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Budwig Immobilien in Stralsund

Seit 1990 auf dem Immobilienmarkt Vorpommerns tätig

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Budwig-Immobilien - Judenstraße 4 - 18439 Stralsund


  1. Hinweise
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn in den Exposés ausdrücklich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. (In der Regel sind mit dem Immobilienangebot jedoch gesonderte Vereinbarungen verbunden.) Die Vereinbarungen gelten als bekannt und angenommen, wenn das Exposé, der Maklerauftrag oder der Objektnachweis persönlich übergeben oder auf dem Postweg zugestellt ist und die Partner keinen Widerspruch bekunden.

  2. Angebote
    Die in meinen Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf mir erteilten Informationen. Die Angebote erstelle ich nach besten Wissen und Gewissen. Meine Nachweise sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.

  3. Vorkenntnis
    Ist dem Empfänger die durch mich nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet, mir dies unverzüglich, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt meines Angebotes mitzuteilen und auf Verlangen mir zu belegen.

  4. Provisionsanspruch
    a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch meine Vermittlung bzw. auf Grund meines Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist; Mitsächlichkeit genügt.

    b) Kommt ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen oder über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartners zustande, bleibt der Provisionsanspruch unberührt, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem von mir angebotene Geschäft identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

    c) Bestehen bleibt mein Provisionsanspruch auch dann, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittvorbehaltes oder sonstigen Grundes gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

    d) Übt der Angebotsempfänger (mein Kunde) ein Anfechtungsrecht aus, das nicht durch arglistige Täuschung der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle meines Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

    e) Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn der Angebotsempfänger mein Angebot an Dritte weiterleitet und dadurch ein Vertrag mit anderen Personen oder Gesellschaften abgeschlossen wird.

    f) Der Provisionsanspruch wird bei Vertragsabschluß fällig. Zahlbar ohne Abzug ist die Provision 8 Tage nach Rechnungserteilung. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig.

  5. Provisionssätze
    Im Erfolgsfall sind die nachstehend aufgeführten Provisionssätze zu zahlen.

    a) Bei An- und Verkauf von Grundbesitz 6 % berechnet von dem erzielen Gesamtkaufpreis und/oder von allen versprochenen bzw. vermittelten Leistungen. (bei Erbbaurechten 6 % berechnet vom Grundstückswert)

    b) Bei An- und Vorkaufsrechten von Grundbesitz 1 % berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes.

    c) Bei Vermietung und Verpachtung (zahlbar vom Mieter oder Pächter)

    vereinbart, gilt er als Teil der vereinbarten Mietzeit.

    d) Bei An- und Verkauf von Ünternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen und/oder Unternehmensteilen, berechnet vom Vertragswert 5 %

    e) Bei Wohnungsvermietungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

    Den vorgenannten Provisionssätzen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zugeschlagen.

  6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
    Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

  7. Alleinauftrag
    a) Wird mir ein Alleinauftrag erteilt, hat der Auftraggeber alle direkt an ihn herantretenden Interessenten unter Bezugnehmen auf das bestehende Auftragsverhältnis stets an mich zu verweisen. Der Auftraggeber enthält sich insoweit eigener Abschlusstätigkeit.

    b) Jeder Alleinauftrag ist für eine zu vereinbarende Frist erteilt; die Frist beträgt längstens 1 Jahr. Für beide Seiten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, andernfalls der Alleinauftrag sich auf ein weiteres Jahr verlängert. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    c) Werden gesonderte Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber getroffen, so sind sie für beide Seiten bindend.

    d) Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Auftragslaufzeit keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen.

    e) bei Streitigkeiten oder Unklarheiten sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend.

  8. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss
    a) Auf Verlangen hat bei Vertragsabschluß der Auftraggeber mir die Vertragspartei bekannt zu geben.

    b) Ich habe Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist mir rechtzeitig mitzuteilen. Ich habe darüber hinaus Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

  9. Bedingungen des Auftrages
    Der Auftraggeber hat mich zur Vermeidung von Ersatzansprüchen schriftlich zu verständigen, solle ein mir erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein.

  10. Schadenersatz
    a) Vertragwidriges Verhalten meines Auftraggebers berechtigt mich zur Ersatzforderungen für meine sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

    b) Schadenersatzansprüche sind mir gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

    c) Wenn es aus Gründen, die nicht im Vertrag (sei es Alleinauftrag, Reservierungsvertrag, Verkaufsauftrag, Suchauftrag) aufgeführt sind, zum Rücktritt des Kunden oder Auftraggebers der genannten Verträge führen, so ist dieser mir gegenüber für die schon entstandene Kosten, (wie Fahrkosten, Arbeitsaufwendungen für das betreffende Objekt, Kosten für die Erstellung eines Notarvertragsentwurfes, Beschaffungskosten für Grundrisse, Flurkarten, Baulastenverzeichnisse) bei öffentlichen Behörden, schadensersatzpflichtig.

  11. Abweichende Bestimmungen
    Von den vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  12. Teilunwirksamkeitsklausel
    Sollten Teile meiner Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

  13. Gerichtsstand
    Erfüllungsstand und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stralsund.

Telefon: 0 38 31 / 29 02 07 - Fax: 0 38 31 / 29 02 46


(Stand der Datenbank: 02.09.10 ) Alle Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
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