Diejenigen, die schon einmal im Internetshop gekauft oder bestellt haben, haben auch bereits mit der Widerrufsbelehrung zu tun gehabt. Bei jedem Abschluss, der über das Internet (oder Telefon) zustande kommen soll, muss der Internetkäufer vorher mit einem Klick bestätigen, dass er die Widerrufsbelehrung gelesen hat. Nichts anderes passiert nun beim Immobilienmakler! Wenn Sie über Telefon oder Internet mit uns Kontakt aufnehmen, müssen wir Sie nach der neuen EU-Verbraucherrechtrichtlinie über Ihr Widerrufsrecht belehren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gesetzeskonform arbeiten und diesen Weg gehen müssen.
Genrell gilt aber: Gezahlt wird nur, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag zustande gekommen ist.